Rechtsanwälte und Gerichte
Rechtsanwälten und ihren Mandanten bieten wir eine objektive, nüchtern fachliche Beurteilung der Situation zur Beurteilung ihres weiteren Vorgehens.
Wird ein Baum durch Dritte beschädigt oder gar widerrechtlich gefällt, erstellen wir eine Gehölzwertermittlung des Teilschadens oder Totalschadens nach „Methode Koch“.
Ist ein Baum im Bereich der Grundstücksgrenze Gegenstand einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung, helfen wir gerne durch die Erfassung aller relevanten Baumdaten und einer möglichst genauen, fachlichen Einschätzung des Baumalters.
Ist die subjektive Beurteilung eines Sachverhaltes zweier Parteien bereits so weit fortgeschritten, dass nur eine gerichtliche Entscheidung sie beilegen kann, greifen Gerichte in ganz Süddeutschland bereits regelmäßig auf uns als personenzertifiziertes Gutachter-Büro zurück.
Als gerichtlicher Sachverständiger liefern wir die sachlichen Grundlagen für die Beurteilung einer Situation: unter den Grundsätzen absoluter Neutralität, voller Diskretion und eines emotionalen Fingerspitzengefühls.