Artenschutz
Der weltweit anhaltende Rückgang der biologischen Vielfalt und insbesondere der Rückgang der Arten und ihrer Populationen ist auf zahlreiche Faktoren zurückzuführen. Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, sind staatliche Maßnahmen erforderlich, die den unterschiedlichen Gefährdungsursachen Rechnung tragen.
In Deutschland wird der Artenschutz durch eine Reihe von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen geregelt.
Vielen ist nicht bekannt, dass dabei dem Artenschutz rechtlich die gleiche Gewichtung zukommt, wie beispielsweise die zur Wahrung der Verkehrssicherheit. Auch hierbei gilt der Grundsatz „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht”, was manchen erst durch empfindlich hohe Geldstrafen bewusst wird.
Eine vorliegende Baugenehmigung und/oder Befreiung von den Verboten der Baumschutzsatzungen (“Fällgenehmigung”) stellt keine Befreiung von artenschutzrechtlichen Prüfungen dar, sondern lediglich die Freigabe, die beantragte Handlung generell durchführen zu dürfen. Befindet sich in einem Baum beispielsweise ein genutztes oder auch ungenutztes Habitat - und hierbei handelt es sich nicht immer um die offensichtlichen Eichhörnchen Kobel oder Vogelnester, sondern auch versteckte Spechtlöcher und Mulmhöhlen von Käfern - so kann die Beseitigung dieses Habitat ohne zusätzliche Freigabe bereits einen gravierenden Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz bedeuten.
Dabei lässt sich durch eine Inaugenscheinnahme vor der Durchführung geplanter Maßnahmen und eine entsprechende Planung mit oft überschaubarem Aufwand dem Artenschutz gerecht werden.
Bitte machen Sie es sich dringlich bewusst:
Das vorsätzliche, fahrlässige und auch ein unbewusstes Missachten des Artenschutzes, die Zerstörung von Habitaten oder die Störung von geschützten Tieren kann hohe Strafen nach sich ziehen. Da bei uns in Deutschland zum Beispiel JEDE Vogelart geschützt ist, Fledermäuse nahezu alle streng geschützt sind, zahlreiche Käfer geschützt oder streng geschützt sind, ist die Gefahr hoher Bußgelder relativ wahrscheinlich. Die wenigsten Menschen, kaum eine Privatperson und auch nicht alle Baumpfleger/Baumpflegerinnen wissen, dass auch extrem viele Käferlarven geschützt oder sogar streng geschützt sind.
Bitte geben Sie acht und lassen Sie uns Ihnen dabei helfen!